Demokratische Volksrepublik Korea
Die Finanzsanktionen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea dienen der Durchführung von Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Sie beinhalten ein Verbot, bestimmten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugute kommen zu lassen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz dieser Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren. Daneben ist es untersagt, Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit bestimmten Gegenständen, Materialien, Ausrüstungsgegenständen, Gütern und Technologien mittelbar oder unmittelbar bereitzustellen bzw. zu erhalten.
Die Bundesbank kann im Rahmen dieser Sanktionen unter engen Voraussetzungen (z. B. für Grundbedürfnisse gelisteter Personen) Ausnahmegenehmigungen erteilen. Anträge auf Erteilung einer Genehmigung sind bei dem Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen
Änderungs- Durchführungsverordnung