Risikoanalyse der Europäischen Union & EU-Länder
Die vierte Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 ist am 26.06.2017 in Kraft getreten. Darin ist u. a. vorgesehen, dass die EU-Kommission sowie die Mitgliedsstaaten eine jeweilige Einschätzung des Geldwäscherisikos darlegen in einen Risikobewertungsbericht. Dadurch sollen die Behörden der EU-Mitgliedstaaten beim Vorgehen gegen Geldwäscherisiken unterstützt werden.
Mehr… Weniger…BaFin - Subnationale Risikoanalyse
Die Abteilung GW der BaFin erstellt seit mehreren Jahren subnationale Risikoanalysen (SRA) im Bereich der Prävention von Geldwäsche (GW) und Terrorismusfinanzierung (TF). Hier analysiert und bewertet sie die GW/TF-Risiken, denen der inländische Finanzsektor aktuell ausgesetzt ist und leitet entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der festgestellten Risiken ab.
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