Newsletter November 2017

Ausgabe vom 27. Juli 2017 - Newsletter der Polizeilichen Kriminalprävention für Journalisten .

Liebe Leserinnen & Leser

Zahlen, Daten und Fakten können auch den schönsten Text in einen Zahlendschungel verwandeln. Trotzdem sind sie ein wichtiges Instrument, um Hintergründe und Zusammenhänge zu erklären oder zu verdeutlichen – vor allem wenn über Kriminalitätsentwicklung berichtet wird. Die Polizeiliche Kriminalprävention bietet daher Infografiken zu einzelnen Deliktsbereichen an, die auch zur Bebilderung von redaktionellen Beiträgen geeignet sind. Unsere Grafiken finden Sie auf unserer Homepage unter www.polizei-beratung.de/presse/infografiken/.

Beispiel Körperverletzung: Eine gefährliche Körperverletzung liegt bereits dann vor, wenn mehrere Täter gemeinschaftlich handeln, auch ohne Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Gruppentaten sind bei Minderjährigen verbreiteter als bei älteren Personen. Häufig sind auch die Opfer Jugendliche oder junge Erwachsene. Nachdem die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikte seit 2008 kontinuierlich gesunken ist, verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2016 erstmals wieder einen Anstieg der Fälle, wie der Zehnjahresvergleich der Infografik zeigt. Während 2015 56.479 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung registriert wurden, waren es 2016 61.281 Fälle. Der Großteil der Tatverdächtigen war männlich (88,5 Prozent), Minderjährige und Heranwachsende machten 36 Prozent aller Tatverdächtigen aus.

Umfassende Informationen und Hinweise zu Gewalt bei Kindern und Jugendlichen und den Umgang damit finden Eltern und Erziehungsverantwortliche in unserer neu aufgelegten Broschüre „Wege aus der Gewalt“. Mehr dazu lesen Sie in diesem Newsletter.

 
 
 
"Wege aus der Gewalt": Aktualsierte Broschüre gibt Tipps

Gewalt von Kindern und Jugendlichen ist ein häufig diskutiertes Thema in der Gesellschaft. Fakt ist: Nach wie vor sind Kinder und Jugendliche in geringer Anzahl Opfer oder Täter von Gewalt. Konfliktsituationen wird es jedoch immer geben. In der aktualisierten Broschüre „Wege aus der Gewalt“ finden Eltern und Erziehungsverantwortliche Antworten und Tipps, die sie dabei unterstützen können, Konflikte angemessen zu lösen. Neben den realen Formen von Gewalt nimmt die virtuelle Gewalt einen immer größeren Raum ein. In der realen wie in der virtuellen Welt können Kinder und Jugendliche sowohl Opfer als auch Täter von Gewalt werden. Die Broschüre informiert grundlegend darüber, was Gewalt bedeutet, welche Ausmaße sie annehmen kann und wie man ihr vorbeugen oder darauf reagieren kann. Darüber hinaus gibt sie Handlungsempfehlungen, um situationsangemessen reagieren zu können und gleichzeitig Gefahren zu minimieren.

Zur kostenlose Broschüre
 
 
Gegen Hasspostings im Internet

Im Internet sind Bedrohungen und Nötigungen, aber auch Verunglimpfungen und Volksverhetzungen bis hin zu Aufrufen zu Straftaten weit verbreitet.

Diese Art von Hasskriminalität im Netz vergiftet das gesellschaftliche Klima und kann zur Radikalisierung von Einzelnen oder auch Gruppen führen. Hetzparolen im Internet missbrauchen und untergraben das Verständnis von Meinungsfreiheit.

Denn Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Straftaten in der realen Welt oder im Internet begangen werden. Wer Hasspostings im Internet veröffentlicht, kann empfindlich bestraft werden. Beispielsweise kann Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen mit einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Doch jeder kann seinen Beitrag leisten und die Bekämpfung von strafbaren Hasspostings unterstützen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) rät: Wer im Internet und in sozialen Netzwerken auf Hass, Hetze und verbale Gewalt stößt oder gar Opfer wird, sollte auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstatten. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die jeder auch anonym Anzeige erstatten kann. Diese Portale finden Sie zum Beispiel auf der Homepage des BKA oder auf dem Internetportal der deutschen Polizei www.polizei.de

Zur Homepage des BKA
 
 
 
 
CEO-Betrug – Das Bundeskriminalamt warnt

Mit einer neuen Masche des CEO-Betrugs gehen Betrüger derzeit in Deutschland vor. Sie kommunizieren dabei fast ausschließlich per E-Mail. Die Täter nutzen die Domain @ceopvtmail.com. Von dieser Domain versenden sie die betrügerischen E-Mails mit der Systematik vornameCEO.nachnameCEO@ceopvtmail.com und versuchen, die Empfänger der E-Mail unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu zu bringen, hohe Zahlungen zu leisten. Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt ausdrücklich vor E-Mails mit dieser Adresse. Der dem BKA bekannte Schaden in diesen Fällen beläuft sich bisher auf mindestens 5,6 Millionen Euro. Opfer wurden bislang Unternehmen, aber auch Berufs- und Wohlfahrtsverbände sowie Stiftungen.

Werden Sie kein Betrugsopfer und warnen Sie andere davor: Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen, die über diese Absenderadresse an Ihre Redaktion, Ihr Unternehmen oder anderen Einrichtungen gerichtet werden, unbedingt beim Auftraggeber und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten direkt und unmittelbar mit der Geschäftsleitung oder Ihrem Vorgesetzten Kontakt auf. Lassen Sie sich von den Betrügern nicht zu vorschnellen Zahlungen bringen.

Ausführliche Informationen zur Betrugsmasche CEO-Fraud finden Sie unter www.bka.de und im Social Web, #CEOFraud #BKA.

Zur Internetseite des BKA

Nicht wegsehen – gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern

Die schöne Urlaubszeit hat auch dunkle Seiten: In vielen Ländern ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch reisende Sexualstraftäter an der Tagesordnung. Solche Täter reisen an Orte außerhalb ihres gewöhnlichen Umfelds, um Kinder sexuell auszubeuten. Dies geschieht häufig im Zusammenhang mit Prostitution von Kindern, erotischen Massagen oder in Nachtclubs. Täter nutzen dabei die touristische Infrastruktur des jeweiligen Landes. Das passiert in Thailand, der Ukraine oder Kenia genauso wie in Deutschland oder anderen europäischen Ländern. Die sexuelle Ausbeutung Minderjähriger ist jedoch weltweit strafbar, das heißt, die Täter können auch nach ihrer Rückreise im Heimatland verurteilt werden.

Jeder Reisende kann dazu beitragen, Kinder auch im Ausland vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Sie können jegliche Hinweise und Verdachtsfälle auf sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen weltweit melden.

Wenden Sie sich bei Verdacht auf eine Straftat mit Ihrer Meldung bitte direkt an das www.bka.de. Die Expertinnen und Experten des BKA unterziehen Ihre Meldung einer ersten sorgfältigen Auswertung und kontaktieren Sie gegebenenfalls bei Nachfragen. Informationen, die als rechtlich relevant erachtet werden, gehen weiter an die zuständigen Landeskriminalämter oder - bei internationalen Fällen - an Interpol/Europol. Bei auffälligen Situationen, in denen Kinder gefährdet sein könnten, Sie sich jedoch nicht sicher sind, ob dies bereits als eine Straftat gilt, teilen Sie Ihre Beobachtungen bitte der Kinderschutzorganisation ECPAT mit. Jede Meldung trägt dazu bei, Kinder gezielter vor Ausbeutung und sexueller Gewalt zu schützen. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und können hinterlassen werden unter: nicht-wegsehen.net

Weitere Infos auf Polizei-beratung


„App in den Sommer“ – Tipps von Handysektor für einen sicheren Urlaub

Die Sommerferienzeit hat begonnen! Das Jugendportal www.handysektor.de nutzt diese Zeit und stellt nützliche Apps für den Sommer vor. Damit Jugendliche auch im Auslandsurlaub keine unangenehmen Überraschungen erleben, klärt das Portal über Kosten für das Telefonieren und Surfen im Ausland im Rahmen der neuen Roaming-Regeln auf und zeigt, wie man die Netzabdeckung in Urlaubsregionen prüft.

Seit Mitte Juni sind die Roaming-Gebühren, also die Gebühren für das Nutzen von ausländischen Netzen, in den Mitgliedsländern der EU abgeschafft. Was ist jetzt zu tun? Das Surfen, Telefonieren und SMS schreiben kostet im EU-Ausland damit genauso viel wie im Inland. Jedoch ist zu beachten, dass diese neue Regelung nicht für alle Tarife und alle Gespräche gilt.

Infos auf Handysektor.de

Hinweise zum Journalisten-Newsletter:

Der Journalisten-Newsletter ist ein Service der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Wenn Sie den Newsletter zukünftig nicht mehr empfangen möchten, klicken Sie hier

 
Weitersagen!

Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, sagen Sie es bitte weiter. Haben Sie Anregungen oder Wünsche, dann teilen Sie uns diese bitte mit unter: info@polizei-beratung.de

Herausgeber:

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
c/o LKA Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 / 5401 - 2062
Telefon: 0711 / 22 68 000
Internet: www.polizei-beratung.de
E-Mail: info@polizei-beratung.de