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sammeln der Verdachtsmeldungen nach § 11 GwG
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auswerten der Verdachtsmeldungen nach § 11 GwG
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abgleichen der Erkenntnisse mit anderen nationalen Stellen
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Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder
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statistische Auswertung der Verdachtsmeldungen
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veröffentlichen eines Jahresberichtes
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erkennen, analysieren und informieren über Typologien und Methoden
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zusammenarbeiten mit den anderen FIUs weltweit
Die operative Bearbeitung der eingehenden Verdachtsmeldungen obliegt weiterhin den jeweiligen Landeskriminalämtern (LKA). Aufgrund dessen muss stets eine Kopie der Verdachtsmeldung, jedoch ohne Anlagen, an die FIU versandt werden.
Die FIU informiert in unregelmäßigen Abständen mittels einem Newsletter über wesentliche Erkenntnisse der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bis März 2015 war auf der BKA-Homepage ein passwort-geschützten Bereich über den Geldwäschebeauftrage die aktuellen Newsletter oder weitere Informationen abrufen konnten. Seit April 2015 erfolgt die Verteilung der Informationen über die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden.