BaFin
Die BaFin hat den Entwurf Auslegungs- und Anwendungshinweise - Besonderen Teil: Kreditinstitute zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG veröffentlicht. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Kreditinstitutes als Verpflichtete nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen. Der Besondere Teil ergänzt die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 18. Mai 2020.
Die BaFin hat die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 12. Februar 2021 ermöglicht; anbei die öffentlich zugänglichen Stellungnahmen:
Stellungnahme BVI 
Stellungnahme DK 
Stellungnahme PSD Kiel 
Stellungnahme VOEB 
Stellungnahme BDIU 
Stellungnahme VDB 
Stellungnahme VAB 
Stellungnahme BFACH 
Stellungnahme AKA 
Stellungnahme AFME 
Stellungnahme EPSM 
Stellungnahme VB  Ulm 
Stellungnahme IDW 
Stellungnahme PVD 
Stellungnahme BVZI 
Stellungnahme Bundesnotarkammer
 
 

 
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