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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Bayern

Einleitung

In Bayern erfolgt die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor durch Bezirksregierungen, kommunale Behörden sowie berufsständische Kammern.


Immobilienmakler und Güterhändler

Bezirksregierungen (z. B. Oberbayern)

Rechtsanwälte

RAK  München

Steuerberater

Steuerberaterkammer München

Notare

Notarkasse Bayern

Weitere Verpflichtete

IHK Bayern (Versicherungsvermittler)

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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