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Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontenentgelten, dem Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ZKG)

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Zahlungskontenrichtlinie (Richtlinie 2014/92/EU)

Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen Text von Bedeutung für den EWR 

   

Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie)


Referententwurf zur Zahlungskontenrichtlinie

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7. August 2015 den Entwurf  Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie) den Verbänden und Interessengruppen zur  Stellungnahme bis zum 2. Oktober 2015 übersandt. Zentrales Element  dieses Entwurfs ist der ungeschmälerte Zugang eines jeden Verbrauchers  auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen  (Basiskonto für Alle). Der Referentenentwurf wurde in gemeinsamer  Federführung von BMF und BMJV erstellt. Zuständige Behörde für die  Umsetzung dieses Gesetzes soll die Bundesanstalt für  Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sein.


Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie

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