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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Berlin

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird im Land Berlin durch eine Kombination aus Landesbehörden und berufsständischen Kammern wahrgenommen. Während gewerbliche Verpflichtete wie Immobilienmakler und Güterhändler der staatlichen Aufsicht unterliegen, erfolgt die Überwachung der verkammerten Berufe durch die jeweiligen Kammern.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler ist in Berlin die zuständige Senatsverwaltung verantwortlich. Diese übernimmt die Aufsicht über die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten, insbesondere im Zusammenhang mit Risikoanalysen, Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldungen.


Zuständige Behörde:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Rechtsanwälte

Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Diese überwacht insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten bei anwaltlichen Tätigkeiten nach dem GwG.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Berlin

Steuerberater

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer. Diese ist sowohl für berufsrechtliche als auch geldwäscherechtliche Fragestellungen zuständig.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Berlin

Notare

Die Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer. Diese berücksichtigt insbesondere die besonderen Anforderungen bei beurkundungspflichtigen Geschäften und immobilienbezogenen Sachverhalten.


Zuständige Stelle:

Notarkammer Berlin

Weitere Verpflichtete

Für weitere Verpflichtete, insbesondere aus dem gewerblichen Bereich, ist die Industrie- und Handelskammer ein zentraler Ansprechpartner für Informationen zur Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen.


Zuständige Stelle:

IHK Berlin

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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