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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Hamburg

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Hamburg durch Fachbehörden sowie durch berufsständische Kammern wahrgenommen. Die Zuständigkeiten sind klar nach Verpflichtetengruppen differenziert.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler ist in Hamburg die zuständige Wirtschaftsbehörde verantwortlich.


Zuständige Behörde:

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Hamburg

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Hamburg.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Hamburg

Notare

Die Notarkammer Hamburg ist für die Aufsicht über Notare zuständig.


Zuständige Stelle:

Hamburgische Notarkammer

Weitere Verpflichtete

Die Handelskammer Hamburg unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen.


Zuständige Stelle:

Handelskammer Hamburg

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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