Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Mecklenburg-Vorpommern
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch kommunale Behörden sowie durch berufsständische Kammern.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Steuerberater
Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle:
Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern
Weitere Verpflichtete
Die Industrie- und Handelskammern sind zentrale Ansprechpartner für Unternehmen.
Zuständige Stelle:
IHK Schwerin, Rostock und Neubrandenburg
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor