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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Mecklenburg-Vorpommern

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch kommunale Behörden sowie durch berufsständische Kammern.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern

Notare

Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern.


Zuständige Stelle:

Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Verpflichtete

Die Industrie- und Handelskammern sind zentrale Ansprechpartner für Unternehmen.


Zuständige Stelle:

IHK  Schwerin, Rostock und Neubrandenburg

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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