Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Niedersachsen
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor erfolgt in Niedersachsen durch kommunale Behörden sowie durch berufsständische Kammern. Die Zuständigkeiten sind nach Verpflichtetengruppen differenziert und richten sich insbesondere nach gewerberechtlichen und berufsrechtlichen Vorgaben.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler sind in Niedersachsen in der Regel die örtlich zuständigen Gewerbeämter der Städte und Landkreise verantwortlich. Diese übernehmen die Überwachung der geldwäscherechtlichen Pflichten im Rahmen der gewerberechtlichen Aufsicht.
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die regional zuständigen Rechtsanwaltskammern, insbesondere die Rechtsanwaltskammer Celle.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Celle
Steuerberater
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Niedersachsen, die sowohl berufsrechtliche als auch geldwäscherechtliche Anforderungen überwacht.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Celle.
Zuständige Stelle:
Notarkammer Celle
Weitere Verpflichtete
Für weitere Verpflichtete im gewerblichen Bereich ist die Industrie- und Handelskammer Hannover ein wichtiger Ansprechpartner für Informationen zur Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen.
Zuständige Stelle:
IHK Hannover
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor