Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Rheinland-Pfalz
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Rheinland-Pfalz durch Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie durch berufsständische Kammern wahrgenommen.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler sind insbesondere die Struktur- und Genehmigungsdirektionen zuständig.
Zuständige Behörde:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Steuerberater
Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer.
Zuständige Stelle:
Notarkammer Koblenz
Weitere Verpflichtete
Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Zuständige Stelle:
IHK Rheinland-Pfalz
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor