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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Saarland

Einleitung

Im Saarland erfolgt die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor durch das zuständige Ministerium sowie durch die berufsständischen Kammern.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler ist das zuständige Wirtschaftsministerium verantwortlich.


Zuständige Behörde:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Saarland

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Saarland.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Saarland

Notare

Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Saarland.


Zuständige Stelle:

Saarländische Notarkammer

Weitere Verpflichtete

Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen.


Zuständige Stelle:

IHK Saarland

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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