Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Sachsen-Anhalt
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Sachsen-Anhalt durch das Landesverwaltungsamt sowie durch die zuständigen Kammern ausgeübt.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig.
Zuständige Behörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
Steuerberater
Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle:
Notarkammer Sachsen-Anhalt
Weitere Verpflichtete
Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Zuständige Stelle:
IHK Magdeburg
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor