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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Sachsen-Anhalt

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Sachsen-Anhalt durch das Landesverwaltungsamt sowie durch die zuständigen Kammern ausgeübt.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig.


Zuständige Behörde:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Notare

Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Sachsen-Anhalt.


Zuständige Stelle:

Notarkammer Sachsen-Anhalt

Weitere Verpflichtete

Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.


Zuständige Stelle:

IHK Magdeburg

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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