Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Sachsen
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird im Freistaat Sachsen durch die Landesdirektion Sachsen sowie durch berufsständische Kammern wahrgenommen. Die Zuständigkeiten sind klar nach Verpflichtetengruppen gegliedert.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler ist in Sachsen die Landesdirektion Sachsen zuständig. Sie übernimmt die Aufsicht über die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften im gewerblichen Bereich.
Zuständige Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Steuerberater
Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Sachsen.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Sachsen
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Sachsen.
Zuständige Stelle:
Notarkammer Sachsen
Weitere Verpflichtete
Die Industrie- und Handelskammern in Sachsen unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen.
Zuständige Stelle:
IHK Sachsen
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor