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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Thüringen

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor erfolgt in Thüringen durch das Landesverwaltungsamt sowie durch berufsständische Kammern.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler ist das Landesverwaltungsamt Thüringen zuständig.


Zuständige Behörde:

Freistaat Thüringen – Landesportal

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Thüringen

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Thüringen.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Thüringen

Notare

Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Thüringen.


Zuständige Stelle:

Notarkammer Thüringen

Weitere Verpflichtete

Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.


Zuständige Stelle:

IHK Erfurt, Südthüringen und Ostthüringen zu Gera

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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