4. EU-Geldwäscherichtlinie – Umsetzung in deutsches Recht
Einleitung
Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie war ein zentraler Schritt zur Weiterentwicklung der europäischen Geldwäscheprävention. In Deutschland führte ihre Umsetzung zu einer umfassenden Neufassung des Geldwäschegesetzes und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen trat am 26. Juni 2017 in Kraft.
Ziel der Richtlinie
Die Richtlinie zielte auf eine stärkere Harmonisierung der Geldwäscheprävention in der EU. Im Mittelpunkt standen:
- risikobasierter Ansatz
- stärkere Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte
- Erweiterung und Präzisierung von Sorgfaltspflichten
- stärkere Rolle der Financial Intelligence Units
- verbesserte Aufsicht und Sanktionierung
Umsetzung in Deutschland
Mit der Umsetzung wurde das deutsche Geldwäschegesetz vollständig überarbeitet. Zugleich wurde die FIU neu organisiert und bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Die FIU erhielt damit eine zentrale Filter- und Analysefunktion im Verdachtsmeldewesen.
Kernänderungen
- Neufassung des Geldwäschegesetzes
- Neuorganisation der FIU
- Einführung bzw. Stärkung des Transparenzregisters
- stärkere Orientierung am risikobasierten Ansatz
- Anpassung verwaltungsrechtlicher Sanktionen
- stärkere Regelung von Aufsichtszuständigkeiten
Dokumentenübersicht
Referentenentwurf
| 15. Dezember 2015 | Referentenentwurf BMF zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie |
Regierungsentwurf und parlamentarisches Verfahren
| 23. Februar 2017 | BR-Drs 182/17 (Gesetzentwurf) | |
| 17. März 2017 | BT-Drs 18/11555 (Gesetzentwurf) | |
| 23. März 2017 | 1. Beratung: BT-PlPr 18/225 , S. 22569C - 22577C | |
| 31. März 2017 | 1. Durchgang: BR-PlPr 956 , S. 191A - 191B | PDF |
| 17. Mai 2017 | BT-Drs 18/12405 (Beschlussempfehlung und Bericht) | |
| 18. Mai 2017 | 2. Beratung: BT-PlPr 18/234 , S. 23733B - 23733C | |
| 18. Mai 2017 | 3. Beratung: BT-PlPr 18/234 , S. 23733D | PDF |
| 02. Juni 2017 | 2. Durchgang: BR-PlPr 958 , S. 283A - 284A | PDF |
Verkündetes Gesetz
| 24. Juni 2017 | Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen |
Inkrafttreten zum 26. Juni 2017 (Art. 23 am 25. Mai 2018)
Praxisrelevanz
Für Geldwäschebeauftragte ist die 4. EU-Geldwäscherichtlinie besonders wichtig, weil sie die moderne Struktur des deutschen GwG wesentlich geprägt hat. Sie bildet den Ausgangspunkt für viele heute etablierte Anforderungen an Risikoanalyse, Sorgfaltspflichten, Transparenzregister und Verdachtsmeldewesen.