6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) – Richtlinie (EU) 2024/1640
Einleitung
Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) wurde mit der Richtlinie (EU) 2024/1640 am 31. Mai 2024 verabschiedet und bildet einen zentralen Bestandteil des neuen europäischen AML/CFT-Gesamtpakets.
Sie ersetzt wesentliche Teile der bisherigen Richtlinie (EU) 2015/849 und schafft ein deutlich stärker harmonisiertes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb der Europäischen Union.
Für die Praxis bedeutet das:
Die Richtlinie verschiebt den Fokus von national geprägten Regelungen hin zu einem stärker europäisch koordinierten und standardisierten AML-System.
Ziel der Richtlinie
Die AMLD6 verfolgt das Ziel, strukturelle Schwächen im europäischen AML-System zu beseitigen und die Wirksamkeit der Geldwäschebekämpfung deutlich zu erhöhen.
Im Mittelpunkt stehen:
- Harmonisierung nationaler AML-Systeme
- Stärkung der Aufsicht und Kooperation
- Verbesserung der Transparenz wirtschaftlich Berechtigter
- Ausbau von Datenzugriff und Informationssystemen
- stärkere Verzahnung von FIUs, Aufsicht und EU-Ebene
Regulatorischer Kontext (EU AML-Paket)
Die AMLD6 ist Teil eines umfassenden EU-Reformpakets und wirkt zusammen mit:
- EU-AML-Verordnung (AMLR)
- Verordnung zur Einrichtung der AML-Behörde (AMLA)
- Anpassungen bestehender Richtlinien
Die Richtlinie definiert dabei insbesondere die Strukturen und Mechanismen auf nationaler Ebene, während die Verordnung direkt geltende Regeln schafft.
Umsetzung in Deutschland
IN ARBEIT
Kerninhalte
1. Stärkung der Aufsichtssysteme
- klare Anforderungen an nationale Aufsichtsbehörden
- risikobasierte und konsistente Aufsicht
- verstärkte Zusammenarbeit zwischen Behörden
Ziel: einheitlich hohes Aufsichtsniveau in der EU
2. Ausbau der Transparenz (Beneficial Ownership)
- Weiterentwicklung zentraler Register wirtschaftlich Berechtigter
- stärkere Prüfpflichten
- verbesserter Zugang für Behörden und berechtigte Akteure
Ziel: Bekämpfung von Verschleierungskonstruktionen
3. Erweiterter Zugang zu Finanzinformationen
- verbesserter Zugang zu Kontenregistern
- Integration von Finanzdaten (inkl. Krypto-Assets)
- bessere Analysefähigkeit für Behörden
Ziel: schnellere und effektivere Ermittlungen
4. Stärkung der Financial Intelligence Units (FIUs)
- Ausbau analytischer Fähigkeiten
- stärkere Kooperation auf EU-Ebene
- Möglichkeit gemeinsamer Analysen
FIUs werden zentraler Knotenpunkt der AML-Architektur
5. Verbesserung der Zusammenarbeit in der EU
- intensiver Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten
- stärkere Rolle europäischer Institutionen
- Unterstützung durch AMLA
Ziel: Bekämpfung grenzüberschreitender Finanzkriminalität
6. Einbindung neuer Risikobereiche
- stärkere Berücksichtigung von Krypto-Assets
- neue Anforderungen an Hochrisikosektoren
- verbesserte Risikoanalyse auf EU- und nationaler Ebene
Dokumentenübersicht
Referentenentwurf
| xx. xx 20xx | Referentenentwurf BMF zur Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie |
Regierungsentwurf und parlamentarisches Verfahren
Verkündetes Gesetz
| xx. xx 20xx | IN ARBEIT |
Inkrafttreten zum xx. xx 20xx
Praxisrelevanz
Die AMLD6 ist eine der wichtigsten regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre.
Für Geldwäschebeauftragte bedeutet das:
Strategische Auswirkungen
- stärkere EU-Harmonisierung
- weniger nationale Sonderwege
- höhere regulatorische Konsistenz
Operative Auswirkungen
- strengere Anforderungen an KYC und UBO-Prüfung
- mehr Datenverfügbarkeit
- intensivere Zusammenarbeit mit Behörden
Prüfungsrelevanz
- neue Erwartungen an interne Sicherungssysteme
- stärkere Prüfung von Governance und Prozessen
- erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Abgrenzung zu anderen Richtlinien
Nicht zu verwechseln mit:
- Richtlinie (EU) 2018/1673
→ strafrechtliche Geldwäschebekämpfung
AMLD6 (2024/1640) = Systemrichtlinie / Struktur & Aufsicht
2018/1673 = Strafrechtliche Richtlinie