BaFin

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. August 2021 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG (durch das TraFinG) angepasst. Es handelt sich um redaktionelle sowie singuläre Anpassungen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen.

BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand Oktober 2021)

BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand Oktober 2021, Änderungsfassung)

Entwurf BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand August 2021)

( Stellungnahmen zum Entwurf)

 

 

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise - Besonderen Teil:  Kreditinstitute zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG veröffentlicht.  Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Kreditinstitutes als Verpflichtete nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen.

BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil:  Kreditinstitute (Stand Juni 2021) 

Entwurf BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil:  Kreditinstitute (Stand Januar 2021)

(Stellungnahmen zum Entwurf)

 


Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG angepasst. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen.

BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand Mai 2020)

BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand Mai 2020, Änderungsfassung)

 


Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise - Besondere Teil:  Versicherungsunternehmen zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG angepasst. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Versicherungsunternehmen nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 2 GwG stehen.

BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise Besondere Teil: Versicherungsnehmen (Stand Januar 2020)


 

Die vorliegenden Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 23. Juni 2017 gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise wurden schriftlich sowie im Wege einer Anhörung konsultiert, mit ihrer Veröffentlichung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Abs. 8 GwG nach.

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand Dezember 2018)

Entwurf der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand März 2018)

 

 

Fachtagung Bekämpfung Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Bonn (12. Dezember 2018)

Das neue Geldwäschegesetz und die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin (Tatjana Leonhardt, Golo Trauzettel, BaFin)

Verdachtsmeldungen: Aktuelle Fragen aus Sicht der Financial Intelligence Unit (FIU) (Christof Schulte, FIU)

Erste Erfahrungen mit dem neuen GwG aus Praxissicht (Dr. Barbara Roth UniCredit Bank AG)

Erfahrungen aus eigenen Vor-Ort Prüfungen bei Kreditinstituten (Michael Thelen, BaFin) 


Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

 

Auslegungs- und Anwendungshinweise des GDV (2015)

 

Deutscher Faktoring Verband (DFV)

 

Auslegungs- und Anwendungshinweise des DFV (2015)

 

Bundesverband deutscher Leasing-Unternehmen

 

Auslegungs- und Anwendungshinweise des GDV (2012)