Definition: Geldwäsche

Es existiert weder im Geldwäschegesetz (GwG) noch in einem anderen Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland eine eindeutige Bestimmung des Begriffes „Geldwäsche“. Selbiges Phänomen ist ebenfalls bei internationaler Betrachtung festzustellen. Es existiert derzeit keine einheitliche und verbindliche Definition. Aufgrund dessen wird in der Literatur entweder der juristische / strafrechtliche Ansatz oder der kriminologische Ansatz verwendet. Dabei unterscheiden sich die beiden Ansätze in der Herangehensweise. Beim einen wird der Geldwäschestraftatbestand in den Focus gesetzt, und beim anderen die Umsetzung der Geldwäsche.

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Nach dem strafrechtlichen Ansatz wird der Begriff Geldwäsche im § 261 StGB festgelegt. Danach erfüllt derjenige den Tatbestand der Geldwäsche,  der „einen Gegenstand, der aus einer [...] rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlungen der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines Gegenstandes vereitelt oder gefährdet“. Allerdings sind nur die Aktivitäten nach Geldwäsche strafbar die in Zusammenhang mit den aufgeführten Vortaten stehen.

 

Der kriminologische Ansatz soll nachfolgend an Hand von drei unterschiedlichen Definitionen dargestellt werden. Die erste Definition stammt von der US-President´s Commission on Organized Crime aus dem Jahre 1984:

 

            „Money Laundering is the process by which one conceals the existence of an illegal source,
            
or illegal application of income, and disguises that income to make it appear legimate.”

 

Die nächste Definition stammt von der Europäischen Union (EU). Diese hat in Artikel 1 der dritten EU-Geldwäscherichtlinie vom 16. Oktober 2005 eine Eingrenzung, welche Tatbestände und Verhalten als Geldwäsche zu interpretieren sind, dargelegt.

 

            „Als Geldwäsche im Sinne dieser Richtlinie gelten die folgenden Handlungen, wenn sie vorsätzlich
             begangen werden:

            a)        der Umtausch oder Transfer von Vermögensgegenständen in Kenntnis der Tatsache, dass diese 
                       Gegenstände aus
einer kriminellen Tätigkeit oder aus der Teilnahme an einer solchen Tätigkeit 
                       stammen, zum Zwecke der Verheimlichung oder Verschleierung des illegalen Ursprungs der Ver-
                       mögensgegenstände oder der Unterstützung von Personen, die an einer solchen Tätigkeit beteiligt
                       sind, damit diese den Rechtsfolgen ihrer Tat entgehen;

            b)        die Verheimlichung oder Verschleierung der wahren Natur, Herkunft, Lage, Verfügung oder  Beweg-
                       ung von Vermögensgegenständen oder von Rechten oder Eigentum an Vermögensgegenständen in
                       Kenntnis der Tatsache, dass diese Gegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit oder aus der Teil-
                       nahme an einer solchen Tätigkeit stammen;

            c)        der Erwerb, der Besitz oder die Verwendung von Vermögensgegenständen, wenn dem Betreffenden
                       bei der Übernahme dieser Vermögensgegenstände bekannt war, dass diese Gegenstände aus einer
                       kriminellen Tätigkeit oder aus der Teilnahme an einer solchen Tätigkeit stammen;

            d)        die Beteiligung an einer der in den vorstehenden Buchstaben aufgeführten Handlungen, Zusam-
                       menschlüsse zur Ausführung einer solchen Handlung, Versuche einer solchen Handlung, Beihilfe,
                       Anstiftung oder Erleichterung ihrer Ausführung.“

 

Jedoch die kürzeste und treffendste Definition hat die richtungsweisende Institution, die Financial Action Task Force (FATF), verfasst. Hiernach versteht man unter Geldwäsche:

 

            Geldwäsche ist das einschleusen illegaler Gelder in den legalen Finanz- und/oder Wirtschaftskreislauf zur
            Verschleierung der illegalen Herkunft und Legitimierung der unrechtmäßig durch Straftaten erworbenen
            Erträge.

 

Kurz und bündig verdeutlicht das die nachfolgende Grafik:

                                          

          

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Geschichtliche Deutung des Begriffes Geldwäsche

Bezüglich der Entstehung des deutschen Begriffes Geldwäsche bzw. des englischen money laudering gibt es in der Literatur ebenfalls keine einhellige Meinung. Der Begriff wurde geprägt durch die Unterweltbosse der amerikanischen Geschichte.

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Hierbei wurden die illegal erwirtschafteten Gelder, egal ob nun durch Glückspiel, Alkoholschmuggel, Schutzgelderpressung o.ä., in den legalen Wirtschaftskreislauf über bargeld-intensive Unternehmen eingeführt. Dies waren zum Beispiel vollautomatische Münzwaschsalons, sog. laundromats, die in den amerikanischen Großstädten Anfang des 20. Jahrhunderts weit verbreitet waren. Eine staatliche Kontrolle dieser Unternehmen war nicht durchführbar. Die Spitze des Eisberges war der Kauf eines Schweizer Kreditinstitutes zur damaligen Zeit gewesen, in Verbindung mit dem 1934 eingeführten Bankgeheimnis war eine Aufdeckung fast unmöglich.

Ob letztendlich der 1902 in Weißrussland geborene Meyer Lansky, dem bis ins hohe Alter trotz regelmäßigen Hausdurchsuchungen durch das FBI nichts nachgewiesen werden konnte,  der „Vater der Geldwäsche“ ist oder der 1899 geborene US-Gangsterboss Alphonse Gabriel „Al“ Capone, der wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, bleibt ungeklärt.

Der Begriff Geldwäsche („moneylaundering“) wurde erstmalig im Zusammenhang mit dem US-Präsidenten Richard Nixon und der Watergate-Affäre 1972/1973 schriftlich verwendet. Hierbei sollen illegale Wahlkampfgelder an ein US-Unternehmen transferiert wurden sein, unter Zuhilfenahme von Finanzstrukturen in Mexico.

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Der Geldwäsche-Kreislauf

Die nachfolgende Grafik visualisiert auf vereinfachte Weise den Kreislauf der Geldwäsche. Das derzeitige verbreiteteste Schemata der drei Phasen („Placement“, „Layering“ und „Integration“) wurde zum einen um den Ursprung des inkriminierten Geldes und zum anderen um die Verwendung bei „Integration“ erweitert. Insbesondere die Berücksichtigung, dass der Kreislauf nicht immer sämtliche Phasen durchlaufen muss, ist hervorzuheben.

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Vortaten nach Geldwäsche - „Predicate Crime“

Die Organisierte Kriminalität ist aufgebaut wie ein Großkonzern, lediglich die Geschäftsfelder sind ein wenig differenziert. Hierbei gliedern sich die unterschiedlichen Bereiche in beispielsweise

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-          Schutzgelderpressung
-          Entführung
-          Drogenhandel
-          Waffenhandel
-          Menschenhandel
-          Prostitution
-          Subventionsbetrug (z.B. EU-Fördermittel für Baumaßnahmen)
-          Glücksspiel

Selbst in dem heutigen unbaren Zahlungszeitalter finden viele der Aktivitäten noch mit Bar-Transaktion statt, so dass sich eine unvorstellbare Menge an Bargeld anhäuft. Aufgrund dessen wird das Geld auch häufig nicht mehr gezählt sondern gewogen. In den vereinigten Staaten wurden bei Razzien häufiger Schiffscontainer (bis oben hin gefüllt) mit Bargeld (unterschiedlichste Währungen) sichergestellt.

Die organisierte Kriminalität arbeitete bereits vor der Globalisierungswelle in arbeitsteiligen Schritten bzw. wie ein Großkonzern. Deshalb übernimmt ein weiterer Unternehmenszweig den Part der Geldwäsche. Dieser ist in den vorangegangenen vielzähligen illegalen Geschäfte / Tätigkeiten nicht involviert. Ebenfalls die Herkunft der Gelder ist diesem Unternehmenszweig unbekannt. Die Aufgabe besteht nun darin, das inkriminierte Geld („ungewaschendes“ bzw. „dreckiges“ Geld) in legales Geld („gewaschendes“ bzw. „sauberes“ Geld) zu verwandeln.

Auf dem Geldwäsche-Kongress in Frankfurt am Main 2005 hat der verurteilte Geldwäscher, Humberto Aguilar, eine sehr prägnante Aussage gegenüber Kreditinstituten geäußert:

 

                                  „Geldwäsche ist simpel. Banker sind einfach zu durchschauen.

                                   Sie lieben alle das Geld. …

                                   ich weiß, wie sie denken. Aber sie wissen nicht, wie ich denke“

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Placement

Unter dem Begriff „Placement“ versteht man die Platzierung von inkriminierten Gelder in den Kreislauf des Finanz- und Wirtschaftssektors. Dies könnte beispielsweise bei Spielbanken, Pferderennen, Wechselstuben, teuren Hotels, Bankkonten oder kurzfristig verkaufbaren Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Luxusartikel) der Fall sein.

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Hierbei ist es natürlich wichtig für die Geldwäscher, dass dies unauffällig geschieht. Deshalb ist es ein gängiges Verfahren, bargeldintensive Wirtschaftszweige zu missbrauchen (beispielsweise Restaurants und Kioske). Hierbei werden die inkriminierten Gelder mit anderen bereits legal erwirtschafteten Geldern vermischt, inkl. der Fälschung der benötigten Belege und Buchführung.

Um die bereits ergriffenden Sicherungsmaßnahmen der Kreditinstitute, wie beispielsweise Aufzeichnungs- und Legitimationspflichten, zu umgehen werden die Gelder in mehrere kleinere Tranchen aufgeteilt. Dies nennt man „smurfing“ (Smurf bedeutet Schlumpf).

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Layering

Unter dem Begriff „Layering“ versteht man die Verwischung der Herkunft des inkriminierten Geldes. Dabei wird durch die unterschiedlichsten Transaktionen die ursprüngliche Papierspur des inkriminierten Geldes so gut wie möglich verhindert bzw. verschleiert.

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Diese Phase stellt für den Geldwäscher grundsätzlich die Kernaufgabe dar und ist gleichzeitig einer der umfangreichsten Aufgaben. Hierfür verwendet der Geldwäscher zum einen verschiedenste Auslandstransaktionen (inkl. Off-Shore-Plätze oder sog. Steueroasen), wobei selbstverständlich das inkriminierte Geld nach dem „Placement“ stets aufgesplittet weitertransferiert wird. Ebenfalls werden die Aktionen durch regelmäßige Währungswechsel begleitet sowie gepaart mit Bartransaktionen. Um dieses umzusetzen, bedienen sich die Geldwäscher einer Vielzahl von dafür extra gegründeten Scheinfirmen weltweit. Es werden stets Kreditinstitute mit eingebunden bzw. teilweise auch missbraucht.

Möglich ist dies durch die laxe aufsichtsrechtlichen Regulierungen von einigen Staaten. In denen eine Unternehmens- oder Stiftungsgründung („Trust“) ohne Angaben der wirtschaftlichen Herkunft der Gründungsvermögens, die Eigentümerstruktur nicht offengelegt werden muss oder keine weiteren strengen Offenlegungsverpflichtungen (wie beispielsweise in Deutschland) bestehen ermöglicht wird.

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Integration

Unter dem Begriff „Integration“ versteht man die Investition der gewaschenen Gelder.  Mit dieser Phase wird der letzte Schritt vollzogen, dem ursprünglich inkriminierten Geld den Anstrich des legalen Geldes zu verpassen.

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Nachdem durch das „Layering“ die anfängliche Herkunft nicht mehr nachzuvollziehen ist, lässt man das „inkriminierte Geld“ wie das Resultat aus legalen Unternehmungen erscheinen. Die Investitionen haben die unterschiedlichsten Formen, es können zum einen materielle Dinge (z.B. Luxusgüter, Immobilien), aber ebenso immaterielle Güter (z.B. Firmenanteile, Lebensversicherungen) sein. Aber genau daraus wird ein gewisser Anteil wieder in die kriminiellen Aktivitäten reinvestiert – aus dem zuvor gestellten Bereich „Vortaten nach Geldwäsche“.

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Umfang der Geldwäsche

Im Gegensatz zu der Organisierten Kriminalität, über die relativ einschlägige Studien bzw. Forschungen existieren, befindet sich die Geldwäsche in einem relativ unerforschten Themengebiet. Das liegt zum einen mit Sicherheit an dem nur schwerlich zugänglichen Personenkreis und zum anderen an der Komplexität. 

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Dadurch können auch keine wirklichen verlässlichen Auswertungen bzgl. des finanziellen Volumens erfolgen - somit bleiben nur vage Schätzungen, die eine immense Dunkelziffer vermuten lassen. Selbst die richtungsweisende supranationale Organisation FATF sieht sich außerstande, in ihrem jährlichen Annual Report eine Aussage über das illegale Finanzvolumen, welches in den legalen Wirtschaftskreislauf versucht wird einzubringen, zu treffen. Dabei sind die drei aus der Literatur essentiellen Primärquellen folgende:

 

  • FATF-Report „On MoneyLaundering“ aus dem Jahr 1990, wonach ca. ein Umsatz aus dem Verkauf von Kokain, Heroin und Cannabis  i.H.v. 122 Mrd. US-Dollar allein in den USA und Europa erwirtschaftet wurde. Dabei ging die FATF davon aus, dass ungefähr 50 bis 70 Prozent wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt wurde.
  • Studie von Peter J. Quirk aus dem Jahr 1996, die von der Internationalen Monetary Fund (IMF) herausgegeben wurde. Dabei wurden von insgesamt 19 Industriestaaten die zugehörigen Volkswirtschaftlichen Daten mit einem selbst entworfenen Modell verknüpft. Hierbei wird ein empirisch messbarer Zusammenhang mit Geldwäsche festgestellt. Diese Studie ist eine der meist zitierten im Zusammenhang der Quantifizierung der Geldwäsche - meist in der Form nach Angaben der IMF liegt das Gesamtvolumen der gewaschenen Gelder zwischen zwei und fünf Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes. Daraus folgernd würde das Geldwäschevolumen 1996 zwischen 590 Mrd. US-Dollar und 1,5 Billionen US-Dollar gelegen haben. Allerdings lassen sich diese Zahlen nicht aus der Studie von Quirk unmittelbar entnehmen.
  • Studie von John Walker aus dem Jahre 1998, die anhand der Kriminalstatistik der UNO veröffentlichten kriminellen Straftaten von 226 Länder und dem Transparancy International CorruptionPerceptions Index (CPI) mittels eines eigenen Modells das illegale Finanzvolumen ermittelt. Hieraus ergibt sich ein globales Volumen an illegalen Geldern i.H.v. 2,85 Billionen US-Dollar pro Jahr (vorwiegend aus der USA und Europa stammt).

 

Die nachfolgende Grafik wurde aufgrund der Basis von Friedrich Schneider erstellt. Dieser hat in seinem Arbeitspapier einen Überblick über die in der Literatur verwendeten Daten bzgl. des Volumens der Geldwäsche verfasst sowie in dieser Ausgangslage ein eigenes Modell entworfen. Hierbei weist Schneider jedoch auf die bedingte Aussagekraft hin, „... that these are very rough, preliminary calculations ...“. Bei den angegebenen Volumen in Mrd. US-Dollar wurden 20 OECD-Länder (Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Groß Britannien, Irland, Italien, Japan, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, Schweiz, Spanien und USA) zwischen den Jahren 1995 bis 2006 berücksichtigt.

 

             

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