Geldwäschegesetz (GwG)

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GwG

Geldwäschegesetz

 





Paragraph                  

Bezeichnung

§ 1 GwG

Begriffsbestimmungen

§ 2 GwG

Verpflichtete, Verordnungsermächtigung

§ 3 GwG

Wirtschaftlich Berechtigter

§ 4 GwG

Risikomanagement

§ 5 GwG

Risikoanalyse

§ 6 GwG

Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 7 GwG

Geldwäschebeauftragter

§ 8 GwG

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 9 GwG

Gruppenweite Pflichten

§ 10 GwG

Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 11 GwG

Identifizierung

§ 11a GwG

Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete

§ 12 GwG

Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung

§ 13 GwG

Verfahren zur Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung

§ 14 GwG

Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung

§ 15 GwG

Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung

§ 16 GwG

Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet

§ 17 GwG

Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung

§ 18 GwG

Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle

§ 19 GwG

Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

§ 20 GwG

Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen

§ 21 GwG

Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen

§ 22 GwG

Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung

§ 23 GwG

Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung

§ 23a GwG

Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle

§ 24 GwG

Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung

§ 25 GwG

Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung

§ 26 GwG

Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung

§ 26a GwG

Abruf durch bestimmte Behörden

§ 27 GwG 

Zentrale Meldestelle

§ 28 GwG 

Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit

§ 29 GwG

Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

§ 30 GwG

Entgegennahme und Analyse von Meldungen

§ 31 GwG

Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht

§ 32 GwG

Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen

§ 33 GwG

Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 34 GwG

Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit

§ 35 GwG

Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit

§ 36 GwG

Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund

§ 37 GwG

Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien

§ 38 GwG

Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind

§ 39 GwG

Errichtungsanordnung

§ 40 GwG

Sofortmaßnahmen

§ 41 GwG

Rückmeldung an den meldenden Verpflichteten

§ 42 GwG

Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

§ 43 GwG

Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung

§ 44 GwG

Meldepflicht von Aufsichtsbehörden

§ 45 GwG

Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung

§ 46 GwG

Durchführung von Transaktionen

§ 47 GwG

Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung

§ 48 GwG

Freistellung von der Verantwortlichkeit

§ 49 GwG

Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten

§ 50 GwG

Zuständige Aufsichtsbehörde

§ 51 GwG 

Aufsicht

§ 51a GwG

Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden

§ 52 GwG

Mitwirkungspflichten

§ 53 GwG

Hinweise auf Verstöße 

§ 54 GwG

Verschwiegenheitspflicht

§ 55 GwG

Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 56 GwG

Bußgeldvorschriften

§ 57 GwG

Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen

§ 59 GwG 

Übergangsregelung

Anlage 1 (zu den §§ 5, 10, 14, 15)

Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko

Anlage 2 (zu den §§ 5, 10, 14, 15) 

Faktoren für ein potenziell höheres Risiko