Transparenzregister
Allgemeines
„Am 26.06.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Kraft getreten.
In dem dort unter Artikel 1 verankerten Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) befinden sich im Abschnitt 4 (§§ 18 – 26 GwG) Regelungen zum Transparenzregister.
Bei dem Transparenzregister handelt es sich um ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten.
Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften haben die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten dieser Vereinigungen einschließlich des Wohnsitzlandes einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle (der Bundesanzeiger-Verlag GmbH) unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.
Das GwG beinhaltet jedoch in § 20 zwei Ausnahmen, die Meldungen entbehrlich machen:
- Die Mitteilungen gelten als erfüllt, wenn sich die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben bereits aus den in § 22 Abs. 1 GwG aufgeführten Dokumenten und Eintragungen ergeben, die aus den dort aufgeführten Registern elektronisch abrufbar sind.
- Bei Gesellschaften, die an einem organisierten Markt nach § 2 Abs. 11 WpHG notiert sind oder dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechte oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen, gilt die Pflicht zur Mitteilung stets als erfüllt.
Die Bundesanzeiger-Verlag GmbH als registerführende Stelle unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Rechtliche Auskünfte zu dem Transparenzregister werden daher vom BVA erteilt.
Für Ordnungswidrigkeiten nach § 56 Abs. 1 Nr. 52 – 56 GwG ist das BVA Verwaltungsbehörde nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.“ (www.bva.bund.de)
FAQ
In dieser Rubrik finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema "Transparenzregister". Bitte wählen Sie zunächst aus der nachfolgenden Aufstellung einen in Ihrem Interesse liegenden Themenbereich aus:
- Stiftungen
- Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
- Transparenzpflichtige Einheiten
- Gebühren, Prüfung der Daten, Meldefristen und Sanktionen
- Beschränkung der Einsichtnahme
- Unstimmigkeitsmeldungen
BVA - Rechtshinweise zum Transparenzregister (16.08.2018)
BVA - Rechtshinweise zum Transparenzregister (03.01.2020)
BVA - Rechtshinweise zum Transparenzregister (19.08.2020)
Rechtliche Grundlagen
Auf dieser Seite finden Sie die im Zusammenhang mit dem Transparenzregister stehenden rechtlichen Grundlagen: