Glossar

3-Phasen-Modell

Das 3-Phasen-Modell wurde von der US Zollbehörde entwickelt, um die Thematik der Geldwäsche in Zusammenhang mit dem Drogenhandel schematisch darzustellen. Es ist ein lineares Modell, das am meisten verbreitet ist.

Aktualisierung

Nach dem GwG besteht für Kreditinstitute die Verpflichtung, eine kontinuierliche Überwachung der Kundenbeziehung sicherzustellen, inkl. in angemessenen Zeitabständen die erhobenen Daten zu aktualisieren.

allgemeine Sorgfaltspflichten

Die allgemeinen Sorgfaltspflichten stellen einen zentralen Punkt im GwG dar. Hierbei sind Kreditinstitute verpflichtet, die Identifizierung, Information über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, sowie eine kontinuierliche Überwachung sicherzustellen.

AML

Die Abkürzung steht für Anti-Money-Laundering, das bedeutet Bekämpfung der Geldwäsche.

Aufsichtsbehörden

Die BaFin ist für Kreditinstitute und Versicherungen die zuständige  Aufsichtsbehörde. Es existiert in der BRD keine zentrale Aufsichtsbehörde für die Bekämpfung der Geldwäsche, die Zuständigkeit wird im GwG geregelt.

Auslegungs- und Anwendungshinweise der DK           

Die Deutsche Kreditwirtschaft veröffentlicht in Abstimmung mit dem BMF und BaFin in zeitlichen Abständen Interpretationen zum GwG für

BaFin

Bundesaufsicht über Finanzdienstleistungsunternehmen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht dem BMF. Ein Zusammenschluss aus drei Bundesaufsichtsämtern - Bundesaufsicht für Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel.

Bank-Mantelgesellschaften

Eine Bank-Mantelgesellschaft ist lediglich eine Hülle mit einem äußerlichen Anschein eines Kreditinstitutes. Es fehlt die operative Einheit. Es zählt zu den verbotenen Geschäften nach § 25h KWG (a.F.).

Baseler Ausschuss für Banken-aufsicht

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde mit dem Ziel gegründet, einheitliche Standards in Bezug auf die Bankenaufsicht zu entwikkeln. Die Standards stellen für die Mitglieder wieder nur Empfehlungen dar, ohne einen rechtlich bindenden Charakter. Gegründet von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten im Jahre 1974.

Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis umfasst die Verschwiegenheitspflicht des Kreditinstituts zu kundenbezogenen Daten.

Beschlagnahme

Unter einer Beschlagnahme versteht man das Sicherstellen von Vermögensgegenständen von der exekutiven i.V.m. legislativen Staatsgewalt  ggü. dem Besitzer.

Compliant

Bewertung der FATF, bedeutet vollständig erfüllt

Corruption Perceptions Index

Der Corruption Perceptions Index steht für den Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International. Dieser wird seit 1995 jährlich in 180 Ländern der Welt erhoben.

Deutsche Kreditwirtschaft

Die Deutsche Kreditwirtschaft, kurz DK, ist die Nachfolge-Interessengemeinschaft des ZKAs und somit der oberste Interessenverband der Kreditwirtschaft in Deutschland.

DNFBPs

DNFBP steht für designated non-financial buisnesses and professions und ist ein Oberbegriff für alle Tätigkeiten und Berufe außerhalb des Finanzsektors.

ESFS

Die Europäische Finanzaufsicht untersteht der Europäischen Union und hat zum 1. Januar 2011 seine Tätigkeit begonnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Aufsicht des Banken-, Versicherungs- und Wertpapierwesens.

Europäische Gemeinschaft

Die EG ist ein Vorläufer der EU und hat ihren Ursprung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ist eine supranationale Organisation. Die Gründung erfolgte durch den Maastricht-Vertrag von 1993, dem EG-Vertrag. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der EU gewesen.

Europäische Union

Die Europäische Union ist aus einer supranationale Organisation entstanden und hat durch den Vertrag von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. Derzeit besteht die EU aus 28 Mitgliedstaaten in Europa.

Europäischer Wirtschaftsraum

Der EWR ist eine Freihandelszone, die insgesamt 30 Länder einbezieht. Sie beinhaltet die Mitgliederstaaten der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (ohne die Schweiz).

FATF

Die FATF ist eine internationales Gremium, welches durch die G7-Sta-aten 1989 gegründet wurden. Das primäre Ziel ist die Entwicklung und Implementierung von Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weltweit sowie deren Einhaltung. Derzeit gibt es 34 Mitgliedstaaten und zwei Supranationale Organisationen.

FIU

Die Financial Intelligence Unit ist eine Abteilung im Bundeskriminalamt und stellt die Zentrale für Verdachtsmeldungen in Deutschland. Ebenfalls ist es die Zentrale Koordinationsstelle für internationale polizeiliche Zusammenarbeit.

G7

Die G7 sind der Zusammenschluss von der BRD, USA, Japan, Kanada, Frankreich, Italien und Großbritannien bis 1998. Mit Aufnahme Russlands spricht man nun von den G8-Staaten. Ziel ist die Abstimmung in weltwirtschaftlichen Fragestellungen.

G20

Die G20 umfassen die 19 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer sowie die Europäische Union. Zentrales Ziel ist die Abstimmung bzgl. des internationalen Finanzsystems.

Geldtransfer

Ein Geldtransfer ist die Übermittlung von Geld, in der Regel bargeldlos.

Geldwäsche

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen illegaler Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf

Geldwäschebeauftragter 

Der Geldwäschebeauftragte ist zentraler Ansprechpartner im Kreditinstitut sowie den Strafvollzugsbehörden und untersteht direkt dem Vorstand. Gesetzliche Regelung im GwG, KWG und VAG.

Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz existiert seit 1993 in der BRD und wurde mehrfach geändert. Das GwG regelt u.a. die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten sowie Sicherungsmaßnahmen.

gemeinnützige Organisation

Gemeinnützige Organisationen bzw. Non-Profit-Organisation streben nicht nach wirtschaftlichen Gewinn, sondern nach sozialen oder kulturellen Zielen.

Identifizierung

Identifizierung nach dem GwG gliedert sich in zwei Bestandteile. Zum einen in die Feststellung der Identität und zum anderen in der Überprüfung dieser Angaben.

Insider-Handel           

Unter Insider-Handel versteht man die Nutzung von nicht-öffentlich bekannten Informationen zur eigenen Vorteilsnahme.

International Monetary Fund

Der Weltwährungsfonds (International Monetary Fund - IMF) ist eine Organisation der Vereinten Nationen, deren primäres Ziel die Überwachung und Steuerung der internationalen Währungs- und Geldpolitik ist. Derzeit umfasst der IMF 188 Mitgliedstaaten.

Integration

Integration stellt die dritte und letzte Phase der Geldwäsche dar und soll die zuvor platzierten und verschleierten Gelder wieder in den Wirtschaftskreislauf  einführen. Dadurch soll der Eindruck einer legalen Herkunft hervorgerufen werden.

INZOLL Datenbank

Die INZOLL Datenbank wird vom Zollkriminalamt in Köln seit 1980 geführt als Informations- und Auskunftssystems des Zolls.

Key and Core-Recommendations

Unter den Key and Core-Recommendations versteht man die wichtigsten 16 FATF-Empfehlungen. Die Empfehlungen 1, 5, 10 und 13 zählen zu den core recommendations; key recommendations enthalten die Empfehlungen 3, 4, 23, 26, 35, 36 und 40.

Korrespondenzbank

Unter dem Begriff Korrespondenzbank versteht man die Abwicklung des In- und Auslandszahlungsverkehrs mittels Loro-Konten, eigene Konten des Kreditinstitutes bei einem anderen Kreditinstitut, oder Nostro-Konten, Konten eines anderen Kreditinstitutes bei einem Kreditinstitut. Nach dem KWG unterliegen Korrespondenzbanken der verstärkten Sorgfaltspflichten.

Kreditinstitute

Kreditinstitute sind nach der Definition des § 1 KWG sämtliche Unternehmen, die Bankleistungen gewerbsmäßig bzw. nach kaufmännischer Auffassung betreiben.

KWG

Das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) ist das zentrale Gesetz für die Kreditinstitute. Das Ziel ist zum einen die Sicherheit und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft, und zum anderen der Gläubigerschutz.

Layering

siehe Verschleierung

largely compliant

Bewertung der FATF, bedeutet größtenteils erfüllt

Marktmanipulation

Unter Marktmanipulation versteht man die Absicht der unerlaubten Gewinnmaximierung unter Zuhilfenahme einer regelwidrigen Beein-flussung der Preisfindung auf den freien Märkten. Die Marktmanipulation ist im § 20 WpHG definiert und als Vortat zur Geldwäsche in § 261 StGB aufgenommen.

money laundering

siehe Geldwäsche

Monitoring

Unter Monitoring versteht man die systemtechnische Überwachung von Kundenbeziehungen, vorwiegend transaktionsgebunden. Hierbei werden sowohl auffällige sowie unauffällige Kundenbeziehungen nach vorgegebenen Indizienmodellen durchleuchtet. 

non-compliant

Bewertung der FATF, bedeutet gar nicht erfüllt

non-profit Organization         

siehe gemeinnützige Organisation

OECD

Die OECD ist ein internationaler Zusammenschluss aus derzeit 34 Mitgliedsstaaten, die die Demokratie und Marktwirtschaft  praktizieren. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:

·         Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

·         finanzielle Stabilität

·         Unterstützung von Entwicklungsländern

·         Steigerung des Welthandels

Organisierte Kriminalität

„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauerarbeitsteilig

a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,

b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel                            oder

c) unter Einflußnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaftzusammenwirken.

Der Begriff umfaßt nicht Straftaten des Terrorismus.“[1]

partially compliant

Bewertung der FATF, bedeutet teilweise erfüllt

Peer-Review

Siehe Review-Mechanismus

Placement

siehe Platzierung

Platzierung

Platzierung ist die erste Phase der Geldwäsche und stellt die Umwandlung von Bargeld in sog. Buchgeld bzw. andere Vermögenswerte dar.

Politisch-exponierte Person

Unter dem Begriff Politisch-exponierte Person (PEP) werden Personen subsumiert, die ein hohes politisches Amt bekleiden. So bezeichnet man sowohl Mitglieder einer Regierung, als auch hohe (Verfassungs-) Richter oder andere hohe Beamte. Ebenfalls zählen auch deren Angehörige und Lebenspartner sowie sonstige nahestehende Personen dazu.

Produktpiraterie

Produktpiraterie ist das Duplizieren eines Originalproduktes ohne Einhaltung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen Rechten des gei-stigen Eigentums.

Proliferationsfinanzierung

Unter Proliferation versteht man die Finanzierung von Massenvernichtungswaffen.

Recommendations

Unter den Recommendations versteht man die 40 Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Reparaturgesetze

Als Reparaturgesetze wurden die drei Gesetzesnovellen in Bezug auf die Behebung der FATF-Feststellungen aus dem Prüfungsbericht 2010 bezeichnet.

Review-Mechanismus

Review-Mechanismus ist das Verfahren der gegenseitigen qualitativen Beurteilung der Umsetzung sowie Einhaltung der FATF-Empfehlung. Basierend auf  der Freiwilligkeit der FATF-Mitglieder.

Risikobasierter Ansatz           

Unter dem Begriff des risikobasierte Ansatzes versteht man grundsätzlich eine dem jeweiligen Risiko angemessene Betrachtung. Für Kreditinstitute ist dies im GwG und KWG geregelt.

self-evaluation-procedure

Bei der self-evaluation-procedure wird anhand eines standardisierten Fragebogens ein Selbstassessement des FATF-Mitgliedstaates vorgenommen.

self-laundering

Self-laundering ist das „Waschen“ von Einkünften aus eigenen Straftaten.

senior management

Das senior management sind Manager und Führungskräfte aus der oberen Unternehmenshierarchie. 

Sorgfaltspflichten 

Sorgfaltspflichten ist der Oberbegriff für die allgemeinen, vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GwG. Hierbei werden bestimmte Vorgaben bzgl. der Einholung bzw. Überwachung von Informationen zum bzw. vom Kunden verlangt, die die Kreditinstitute einzuhalten haben.

Special Recommendations

Unter den special Recommendations versteht man die neun Sonder-Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Terrorismusfinanzierung

Nach dem GwG ist Terrorismusfinanzierung, „[...] die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass sie ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 129 a, auch in Verbindung mit § 129 b Strafgesetzbuch , oder eine andere der in Artikel 1 bis 3 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. EG Nr. L 164 S. 3) umschriebenen Straftaten zu begehen oder zu einer solchen Tat anzustiften oder Beihilfe zu leisten [...]“[2]

Verdachtsanzeige

Bis zum 28.12.2011 mussten Kreditinstitute unverzüglich eine Verdachtsanzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und FIU erstatten, wenn der Verdacht auf eine Handlung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorlag.

Verdachtsmeldung

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (29.12.2011) wurde der Begriff Verdachtsanzeige durch Verdachtsmeldung ersetzt. Hierdurch sollte eine geringere Schwelle zur Meldung von verdächtigen Sachverhalten erreicht werden.

vereinfachte Sorgfaltspflichten

Unter bestimmten Voraussetzung, die in § 5 Abs. 2 GwG aufgeführt sind, besteht für das Kreditinstitut unter der Verwendung einer Risikobewertung die Möglichkeit vereinfachte Sorgfaltspflichten anzuwenden, d.h. auf bestimmte Sorgfaltspflichten zu verzichten. Die Einhaltung ist für Kreditinstitute sowohl im GwG als auch im KWG geregelt.

Verschleierung

Die Verschleierung ist die zweite Phase der Geldwäsche und soll die illegale Herkunft aus der ersten Phase platzierten Gelder verwischen bzw. verschleiern.

verstärkte Sorgfaltspflichten

Unter verstärkten Sorgfaltspflichten versteht man eine stärkere Überwachung und Einholung von Informationen bei dem Vorliegen von erhöhten Risiken, z.B. PEP oder Korrespondenzbankbeziehungen. Die Einhaltung der verstärkten Sorgfaltspflichten ist für Kreditinstitute sowohl im GwG als auch im KWG geregelt.

Vortat

Eine Vortat nach Geldwäsche ist im § 261 StGB geregelt. In diesem sind sämtliche Verbrechen sowie Vergehen definiert, die zu einem geldwäscherelevanten Tatbestand führen. Genauere Auflistung ist in Anlage 1 aufgelistet.

wirtschaftlich Berechtigter

Der wirtschaftlich Berechtigter ist nach dem GwG eine „natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.“[3]

Zentraler Kreditausschuss

Der Zentrale Kreditausschuss war ein Zusammenschluss der fünf deutschen Spitzenverbände der Kreditwirtschaft bis 2011. Ziel war es gemeinschaftlich ggü. dem Gesetzgeber sowie der Aufsichtsbehörde aufzutreten und praxisrelevante Themen zu platzieren.

zuverlässige Dritte

Zuverlässige Dritte nach dem GwG sind natürliche bzw. juristische Personen die berechtigt sind, Teile der allgemeinen Sorgfaltspflichten für das Kreditinstitut durchzuführen. Auf dessen ordnungsgemäße Durchführung kann vertraut werden. Eine explizite Aufzählung befindert sich in § 7 Abs. 1 GwG.

Zuverlässigkeit

"Zuverlässig ist, wer die Gewähr dafür bietet, dass die Pflichten nach diesem Gesetz, sonstige geldwäscherechtliche Pflichten und die beim Verpflichteten eingeführten Grundsätze, Verfahren, Kontrollen und Verhaltensrichtlinien zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sorgfältig beachtet, Tatsachen im Sinne des § 11 Absatz 1 dem Vorgesetzten oder Geldwäschebeauftragten, soweit ein solcher bestellt ist, meldet und sich nicht selbst an zweifelhaften Transaktionen oder Geschäften aktiv oder passiv beteiligt.“[4]


[1] zitiert nach: Gehm/Link [Lagebild 1992], S. 491; RiStBV [Anlage E], Nr. 2.1

[2] zitiert nach: § 1 Abs. 2 GwG

[3] zitiert nach: § 1 Abs. 6 GwG

[4] zitiert nach: § 9 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 GwG