Newsletter November 2017

Ausgabe vom 30. November 2017 - Newsletter der Polizeilichen Kriminalprävention für Journalisten .

Liebe Leserinnen & Leser,

in wenigen Wochen ist Weihnachten, und viele stecken sicher schon mitten in den Vorbereitungen für die Festtage. Doch bleiben Sie wachsam: Ob beim Bummel über den Weihnachtsmarkt oder beim Geschenkekauf im Internet - Taschendiebe und Betrüger nutzen auch diese Zeit für ihre Machenschaften. Hektik, volle Geschäfte oder die Sorglosigkeit der Opfer machen es ihnen leicht, Wertsachen oder Bargeld zu stehlen. Wie sie sich davor schützen können, lesen Sie in diesem Newsletter. Sicherheitsempfehlungen der Polizei gibt es auch zu den Themen Betrug beim Spendensammeln, Abzocke durch Romance-Scammer und sicherer Umgang mit Silversterfeuerwerk.

Kommen Sie sicher durch die Feiertage und starten Sie gesund ins neue Jahr – das wünscht Ihnen Ihre Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

 
 
 
Online Geschenke kaufen - aber sicher Per Mausklick unkompliziert Weihnachtsgeschenke für Freunde und Verwandte bestellen und sich die Waren bis vor die Haustür liefern lassen ist für viele Internetnutzer selbstverständlich. Doch sollte man sich bewusst sein, dass auch unseriöse Anbieter und Kriminelle die Möglichkeiten des Internets für ihre Machenschaften ausnutzen. So bieten Betrüger über so genannte Fake-Shops, also gefälschte Verkaufsplattformen, entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis an oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Oft täuschen sie sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können. Fake-Shops sind teilweise Kopien real existierender Websites, wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. So bezahlen die Käufer meist im Voraus für Waren, die es eigentlich gar nicht gibt.

Die wichtigsten Tipps für Online-Käufer:
  • Tätigen Sie keine Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.
  • Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
  • Die Verbraucherzentrale hilft: In der Regel führt auch ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen Online-Händler.
  • Nutzen Sie kostenfreie Programme („Web of Trust“ oder „Abzockschutz“): Diese zeigen die bekanntesten Fake-Shops im Internet auf.
  • Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch nur innerhalb einer Stunde rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.
  • Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.

Tipps für Opfer von Fake-Shops finden Sie auf unserer Website.

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Augen auf beim Weihnachtsbummel Weihnachtsmärkte locken nicht nur Besucher an, sondern auch Taschendiebe. Denn diese nutzen das Gedränge inmitten des Budenzaubers, um reichlich Beute zu machen. Innerhalb weniger Sekunden sind der Geldbeutel, die Kreditkarten oder die Autoschlüssel verschwunden. Zwar sank 2016 die Zahl der angezeigten Taschendiebstahlfälle im Vergleich zum Vorjahr leicht von insgesamt 168.142 (2015) auf 164.771 Fälle (2016). Dafür stieg aber der Schaden von 50,8 Millionen Euro (2015) auf 51,5 Millionen Euro an. Die Polizei gibt daher in der Vorweihnachtszeit hilfreiche Tipps gegen die Tricks von Taschendieben:
  • Nehmen Sie bei einem Bummel über den Weihnachtsmarkt nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
  • Tragen Sie Geld, Zahlungskarten und Papiere immer in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper.
  • Achten Sie gerade in einem Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen. Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder „in die Zange“ genommen werden.
  • Notieren Sie niemals Ihre PIN irgendwo im Portemonnaie (schon gar nicht auf der Zahlungskarte).
  • Sollten Ihnen Zahlungskarten abhandengekommen sein, lassen Sie diese sofort für den weiteren Gebrauch sperren, z. B. telefonisch über den bundesweiten Sperr-Notruf 116 116.

Die Klappkarte „Schlauer gegen Klauer“ der Polizei enthält neben den Tipps auch einen Notfallpass zum Heraustrennen mit allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten sowie eine Checkliste mit Sofortmaßnahmen für Opfer und Zeugen, damit diese nach einem Diebstahl richtig reagieren können. Sie ist kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich.

Für Journalisten gibt es eine Infografik zum Thema Taschendiebstahl mit Zahlen, Daten und Fakten. Diese kann im Internet heruntergeladen und kostenlos abgedruckt werden.


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Auch beim Spenden kommt es auf Sicherheit an

Gerade in der Weihnachtszeit wollen viele Menschen für diejenigen Geld spenden, die es nicht so gut haben. Doch immer wieder kursieren Meldungen darüber, dass Betrüger diese Spendenbereitschaft ausnutzen, um sich selbst zu bereichern. Dennoch sollte und darf niemand darauf verzichten, andere in Notsituationen zu unterstützen. Die Spendenberatung des Deutschen Zentralinstituts (DZI) für soziale Fragen gibt daher Verbrauchern die Sicherheit, dass ihre Spende auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Darüber hinaus bewertet die Prüfinstanz Hilfsorganisationen mit Spendersiegeln und trägt dadurch auch zum Verbraucherschutz bei.

Der wichtigste Tipp des DZI:
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – weder durch Werbende an der Haustür oder auf der Straße noch durch gedruckte Spendenwerbung. Denn Spenden und Fördermitgliedschaften sind freiwillige Leistungen, zu denen niemand überredet, genötigt oder gar gezwungen werden sollte. Stark Mitleid erweckende und gefühlsbetonte Werbung ist ein Kennzeichen unseriöser Organisationen.

Weitere Tipps finden Sie auf der Website des DZI.

Informationen der Polizei zum Thema Betrug gibt es hier.

Tipps des DZI
Infos der Polizei
 

Achtung, betrügerische Herzensbrecher

Sie versprechen die große Liebe, doch sie wollen nur Geld: Romance-Scammer versuchen besonders in der Vorweihnachtszeit das Herz ihrer Opfer mit erfundenen Geschichten zu erweichen und so Geld zu erschleichen. Typisches Vorgehen: Über Wochen spielen sie ihren Opfern die große Liebe vor. Mit erfundenen Lebensläufen, geklauten Bildern und unzähligen E-Mails bringen sie diese dazu, ihnen blind zu vertrauen. Doch dieses Vertrauen kommt die Opfer oft teuer zu stehen. Die Betrüger täuschen Geldschwierigkeiten, Unfälle oder berufliche Probleme vor, um die Opfer zu Geldzahlungen per Bargeldtransfer zu überreden. Und hat ein Betroffener erst einmal gezahlt, öffnen sich Tür und Tor für weitere Geldforderungen. Die Polizei beobachtet diese Form des Vorauszahlungsbetrugs seit Jahren. Sie warnt dringend davor, Geld an Personen zu überweisen, die man nie persönlich kennengelernt hat. Und sie empfiehlt Geschädigten, sich trotz der empfundenen Scham sowie der emotionalen Situation an die Polizei zu wenden.

Hilfe für Opfer von Romance-Scamming:

Blockieren: Sofort jeglichen Kontakt abbrechen. Keine Mails, keine Anrufe des Scammers mehr entgegennehmen. Am besten ist es, sich eine neue Mailadresse und Telefonnummer zuzulegen. Gefahr besteht auch für Freunde im sozialen Netzwerk und für alle Kontakte im eigenen Mailadressbuch. Denn die Täter schicken mit ihren Mails meistens auch einen Computervirus mit. Dieser scannt die Daten im Mailadressbuch und erlaubt auch sonst eine Kontrolle über den Rechner ihrer Opfer.

Ignorieren: Nicht auf Forderungen des Scammers eingehen. Auf keinen Fall Geld überweisen, Schecks einlösen oder Briefe und Päckchen weiterleiten – und auch nicht aufbewahren. Geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig machen.

Sichern: Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf einer CD-ROM oder einem Speicherstick ab. Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Wenn Sie es nicht selbst können, dann lassen Sie sich von computererfahrenen Bekannten und Freunden den so genannten E-Mail-Header auslesen. Daran erkennen Sie, woher die Mail geschickt wurde. Selbsthilfeseiten im Internet erklären Ihnen ebenfalls, wie Sie sich vor größerem Schaden schützen können.

Löschen: Nach dem Sichern löschen Sie alle Beweisdaten von Ihrer Festplatte. Vergessen Sie nicht, auch den E-Mail-Account zu löschen.

Hilfe holen: Gehen Sie zur Polizei. Die Strafverfolgung solcher Täter ist zwar enorm schwierig, weil sie aus dem Ausland agieren. Dennoch sollten Sie den Vorfall auf jeden Fall melden. Das ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Banken strafrechtliche Schritte gegen Opfer unternehmen wollen, die unwissentlich gefälschte Schecks eingereicht haben.


Weitere Informationen zu Romance-Scamming finden Sie auf unserer Website.

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Silvesterfeuerwerk: Nur geprüft ist sicher Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, denn statt den sicherheitsgeprüften Böller im Laden zu kaufen, basteln manche ihre Feuerwerkskörper selbst – oft mit fatalen Folgen. Was viele zudem nicht wissen: Selbst hergestellte Explosivstoffe (Selbstlaborate) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Demnach macht sich auch derjenige strafbar, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet herstellt. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In Deutschland frei verkäufliche, legale Pyrotechnik wurde zuvor auf Antrag des Herstellers von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen. Legale Pyrotechnik muss ein amtliches Zulassungszeichen aufweisen.
Alle Silvesterknaller, die kein Zulassungszeichen besitzen, sind nicht durch die BAM geprüft worden und demnach in Deutschland verboten. Auch der Besitz solcher Böller stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.

Tipps der Polizei zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:
  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
  • Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
  • Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
  • Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
  • Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene örtliche Verbote und Einschränkungen.
Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern hat die Polizei auch in einem Informationsblatt zusammengefasst, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung.


Zum Informationsblatt
 
 
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